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Diese Richtlinie gilt nicht für finanzielle Zuwendungen, die von den Mitgliedstaaten zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung gewährt werden.
Diese Richtlinie gilt weder für den Inhalt von Medien und Werbung noch im Bereich der Bildung.
Diese Richtlinie betrifft weder die Abschaffung von Dienstleistungsmonopolen noch von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen, die unter die gemeinschaftlichen…
Diese Richtlinie berührt nicht die Finanzierung von sozialen Dienstleistungen oder des damit verbundenen Beihilfesystems. Sie berührt auch nicht die Kriterien…
Der Begriff der finanziellen Unterstützung für die Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung sollte weder für Beihilferegelungen der Mitgliedstaaten,…
Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf Übernahmeangebote für Wertpapiere, die von den Zentralbanken der Mitgliedstaaten ausgegeben werden.
Diese Richtlinie berührt nicht die Anwendung der im Vertrag festgelegten Bestimmungen über den Wettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit. Soweit Mechanismen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.