Erwägungsgrund 6 32008L0032RICHTLINIE 2008/32/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2000/60/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 42 32009L0030Die Richtlinien 98/70/EG und 1999/32/EG sind daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 8 32005L0088Die Richtlinie 2000/14/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32005L0086RICHTLINIE 2005/86/EG DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2005 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung hinsichtlich Camphechlor (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte die Richtlinie 2002/32/EG entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32005R0502VERORDNUNG (EG) Nr. 502/2005 DER KOMMISSION vom 31. März 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 des Rates hinsichtlich der Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in Mexiko
Die Verordnung (EG) Nr. 1362/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32008L0033RICHTLINIE 2008/33/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2000/53/EG sollte daher entsprechend geändert werden.