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Zudem haben sich die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden insbesondere durch Memoranda of Understanding erheblich verbessert, so dass die regelmäßige Überwachung durch die Kommission und die systematische Benachrichtigung des Beratenden Bankenausschusses bei bestimmten Aufsichtseinzelentscheidungen überflüssig geworden sind.
Die Mitgliedstaaten gestatten den Informationsaustausch gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 zwischen ihren eigenen zuständigen Behörden sowie zwischen diesen und…
In Anbetracht der Harmonisierung der Eigenkapitalvorschriften und der Entwicklungen bei Liquiditätsrisikobewertung und — management der Kreditinstitute erübrigt…
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Es sollte ein Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und den Behörden oder Einrichtungen vorgesehen werden, die aufgrund ihrer Funktion zur…
Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte die Anforderung gestrichen werden, über die jährliche Aufteilung der bescheinigten…
Durch die Einsetzung des Europäischen Bankenausschusses sollten andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bankaufsichts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.