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Durch die Einsetzung des Europäischen Bankenausschusses sollten andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bankaufsichts- und ‐regulierungsbehörden, insbesondere im Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden, eingesetzt durch Beschluss 2004/5/EG der Kommission , nicht ausgeschlossen werden.
Soweit die Aufsichtsbehörden die Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 9 ausüben, stellen sie der Europäischen…
Die Kommission wird beim Erlass von Durchführungsrechtsakten von dem Europäischen Bankenausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne des…
Die Landesaufsichtsbehörden arbeiten mit der Bundesanstalt zusammen, wann immer dies erforderlich ist, um ihre Aufgaben gemäß der Richtlinie 2014/17/EU…
die Europäische Bankenaufsichtsbehörde,
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/10/EG der…
Was den Bankensektor betrifft, sollte zu diesem Zwecke die Rolle des Beratenden Bankenausschusses, der durch die Richtlinie 2000/12/EG eingesetzt wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.