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Es sollte ein Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und den Behörden oder Einrichtungen vorgesehen werden, die aufgrund ihrer Funktion zur Stabilisierung des Finanzsystems beitragen. Folglich muss geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Informationsaustausch möglich sein sollte. Wenn Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Aufsichtsbehörden weitergegeben werden dürfen, sollten diese die Möglichkeit erhalten, ihre Zustimmung gegebenenfalls von der Einhaltung strenger Auflagen abhängig zu machen.
Ungeachtet der Artikel 53, 54 und 55 können die Mitgliedstaaten zur Stärkung des Finanzsystems und zur Wahrung seiner Integrität den Austausch von Informationen…
Stellen zur Durchführung von Sanierungen oder Behörden, die für den Schutz der Stabilität des Finanzsystems zuständig sind,
Zuständige Behörden können vertrauliche Informationen auf ausdrückliche Anfrage der betreffenden Stelle nur dann austauschen, wenn zumindest die nachstehenden…
Es empfiehlt sich, einen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und Behörden oder Einrichtungen zu gestatten, die aufgrund ihrer Funktion zur…
Der Austausch von Informationen sollte ebenfalls zulässig sein zwischen den zuständigen Behörden und Zentralbanken und anderen Einrichtungen mit ähnlichen…
Wenn vorgesehen ist, dass Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Behörden weitergegeben werden dürfen, sollten die zuständigen Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.