Erwägungsgrund 13 32005L0064
Durch diese Richtlinie werden die Hersteller verpflichtet, neue Angaben für die Typgenehmigung zu übermitteln; diese Angaben sollten daher in die Richtlinie 70/156/EWG aufgenommen werden, die die vollständige Liste der für die Typgenehmigung zu übermittelnden Angaben enthält. Jene Richtlinie sollte daher entsprechend geändert werden.