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Die wirksame und einheitliche Umsetzung der Maßnahmen dieser Sicherheitspolitik wirft wichtige Fragen nach ihrer Finanzierung auf. Die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sollte nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 30. Juni 2006 die Ergebnisse einer Studie über die Kosten im Zusammenhang mit den Maßnahmen, die aufgrund dieser Richtlinie ergriffen werden, und zwar insbesondere zur Klärung der Frage der Aufteilung der Finanzierung zwischen den staatlichen Behörden, den Hafenbehörden und den Betreibern, unterbreiten.
Die Kommission überprüft bestehende Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Mitgliedstaaten für möglichen wirtschaftlichen Schaden, der einem Hafen oder einer Stelle…
Die Kommission prüft die Notwendigkeit und Durchführbarkeit von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, einschließlich angemessener Auflagen in Bezug auf Versicherung…
Die Mitgliedstaaten sollten Risikobewertungen und Pläne zur Gefahrenabwehr genehmigen und deren Anwendung in ihren Häfen überwachen. Um Störungen der…
Die Mitgliedstaaten sollten Pläne zur Gefahrenabwehr in Häfen genehmigen, die den Ergebnissen der Risikobewertung für den Hafen Rechnung tragen. Die Effizienz…
Die Mitgliedstaaten sollten sich bei der Festlegung der genauen Grenzen des für die Gefahrenabwehr relevanten Hafenbereichs sowie der verschiedenen für eine…
Die Kommission sollte in regelmäßigen Zeitabständen das Funktionieren der Vorschriften für die ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse bewerten, um es dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.