Erwägungsgrund 6 32005L0082
Aus diesen Gründen ist die Richtlinie 90/544/EWG im Einklang mit den Zielen der Frequenzentscheidung aufzuheben —
Aus diesen Gründen ist die Richtlinie 90/544/EWG im Einklang mit den Zielen der Frequenzentscheidung aufzuheben —