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Gemäß der Richtlinie 90/544/EWG waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 31. Dezember 1992 im Frequenzband 169,4 bis 169,8 MHz vier Kanäle für das europaweite terrestrische öffentliche Funkrufsystem (nachfolgend „ERMES“ genannt) festzulegen und so schnell wie möglich entsprechende Pläne auszuarbeiten, damit das europaweite terrestrische öffentliche Funkrufsystem entsprechend der kommerziellen Nachfrage das gesamte Frequenzband 169,4 bis 169,8 MHz in Anspruch nehmen kann.
Die Mitgliedstaaten machen die Frequenzen 880–915 MHz und 925–960 MHz (das 900-MHz-Band) für GSM- und UMTS-Systeme sowie für andere terrestrische Systeme…
Die Nutzung dieses Frequenzbandes 169,4 bis 169,8 MHz für ERMES hat jedoch in der Gemeinschaft abgenommen oder wurde sogar ganz eingestellt, so dass dieses…
Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie 87/371/EWG in der geänderten Fassung innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie umsetzen.…
Die Frequenzbänder 890–915 MHz und 935–960 MHz wurden für einen öffentlichen europaweiten zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienst reserviert, der in…
Auf Antrag der Kommission hat die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation („CEPT“) technische Berichte vorgelegt, in denen…
Mit der Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.