Erwägungsgrund 23 32024R1351
Um die reibungslose Umsetzung des Solidaritätsmechanismus zu gewährleisten, sollte die Kommission einen EU-Solidaritätskoordinator ernennen. Der EU-Solidaritätskoordinator sollte die operativen Aspekte des Solidaritätsmechanismus überwachen und koordinieren und als zentrale Anlaufstelle fungieren. Der EU-Solidaritätskoordinator sollte die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Verordnung erleichtern. In Zusammenarbeit mit der Asylagentur sollte der EU-Solidaritätskoordinator kohärente Arbeitsmethoden fördern, um Personen zu ermitteln, die für eine Übernahme in Betracht kommen, und sie mit Übernahmemitgliedstaaten abzugleichen, insbesondere um sicherzustellen, dass wichtigen Bindungen Rechnung getragen wird. Um diese Aufgabe des EU-Solidaritätskoordinators wirksam wahrnehmen zu können, sollte das Büro des EU-Solidaritätskoordinators ausreichend Personal und Ressourcen erhalten, und der EU-Solidaritätskoordinator sollte die Möglichkeit haben, an den Sitzungen des Hochrangigen Forums teilzunehmen.