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In Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften wird der Haushalt der Europäischen Gemeinschaften, unbeschadet der sonstigen Einnahmen, vollständig aus eigenen Mitteln der Gemeinschaften finanziert. Diese Mittel umfassen unter anderem Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, die sich aus der Anwendung eines gemeinsamen Satzes auf eine Bemessungsgrundlage ergeben, die einheitlich nach Gemeinschaftsvorschriften bestimmt wird.
Den Gemeinschaften werden zur Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union nach Maßgabe der folgenden Artikel die Eigenmittel gemäß Artikel 269…
In den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union einzusetzende Eigenmittel sind ferner Einnahmen aus sonstigen, gemäß dem EG-Vertrag oder dem Euratom-Vertrag…
Die Mehrwertsteuereigenmittel sind die dritte Eigenmittelquelle der EU. Die Beiträge der Mitgliedstaaten nach dieser Quelle hängen weitgehend von den Daten der…
Zur Festlegung der auf der MwSt. basierenden Eigenmittel können die Mitgliedstaaten, solange der Beschluss 94/728/EG, Euratom in Kraft ist, abweichend von…
Die Haushaltsmittel für Maßnahmen auf der Grundlage des Programms werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union als jährliche Mittelbeträge ausgewiesen.…
Die Haushaltsmittel für Maßnahmen auf der Grundlage des Programms werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union als jährliche Mittelbeträge ausgewiesen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.