Erwägungsgrund 10 32006R0249VERORDNUNG (EG) Nr. 249/2006 DER KOMMISSION vom 13. Februar 2006 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 937/2001, (EG) Nr. 1852/2003 und (EG) Nr. 1463/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, während dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 6 32009R0214VERORDNUNG (EG) Nr. 214/2009 DER KOMMISSION vom 18. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs Cycostat 66G (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 9 32007R1519VERORDNUNG (EG) Nr. 1519/2007 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2430/1999, (EG) Nr. 418/2001 und (EG) Nr. 162/2003 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung bestimmter Futtermittel-Zusatzstoffe der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist ein Übergangszeitraum vorzusehen, in dem die vorhandenen Vorräte aufgebraucht werden können.
Erwägungsgrund 10 32008R1234VERORDNUNG (EG) Nr. 1234/2008 DER KOMMISSION vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Humanarzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist eine Übergangsfrist vorzusehen, so dass alle Interessengruppen, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die Hersteller, genug Zeit für die…
Erwägungsgrund 7 32008R1250VERORDNUNG (EG) Nr. 1250/2008 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Anforderungen an Bescheinigungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte eine Übergangszeit festgesetzt werden, damit Mitgliedstaaten und Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den in der…
Erwägungsgrund 12 32007L0038RICHTLINIE 2007/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Juli 2007 über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln
Damit sich der Markt auf die kurzfristig hohe Nachfrage einstellen kann, soll eine Übergangsfrist vorgesehen werden.