Erwägungsgrund 10 32006L0126
Der Grundsatz des stufenweisen Zugangs zu den Klassen zweirädriger Fahrzeuge sowie zu den Klassen der Fahrzeuge zur Fahrgast- und Güterbeförderung sollte stärker zum Tragen kommen.
Der Grundsatz des stufenweisen Zugangs zu den Klassen zweirädriger Fahrzeuge sowie zu den Klassen der Fahrzeuge zur Fahrgast- und Güterbeförderung sollte stärker zum Tragen kommen.