Erwägungsgrund 13 32006L0021
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Betreiber mineralgewinnender Betriebe geeignete Abfallbewirtschaftungspläne für die Vermeidung oder Minimierung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung des mineralischen Abfalls aufstellen. Die Pläne sollten so gestaltet sein, dass eine angemessene Planung der Abfallbewirtschaftungsoptionen im Hinblick auf eine möglichst geringe Menge und Schädlichkeit der Abfälle ermöglicht und die Verwertung von Abfällen begünstigt wird. Ferner sollte Abfall aus der mineralgewinnenden Industrie hinsichtlich seiner Zusammensetzung charakterisiert werden, um zu gewährleisten, dass er möglichst nur auf vorhersehbare Weise reagiert.