Erwägungsgrund 22 32006L0021
Für die Betriebs- und Nachsorgephase von Abfallentsorgungseinrichtungen müssen Überwachungsverfahren festgelegt werden. Für die Überwachung und Kontrolle von Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A sollte je nach der von der jeweiligen Abfallentsorgungseinrichtung ausgehenden Gefährdung eine entsprechende Nachsorgephase vorgesehen werden, ähnlich der in der Richtlinie 1999/31/EG vorgesehenen.