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Klassifikationssystem für Abfallentsorgungseinrichtungen Für die Zwecke dieser Richtlinie stufen die zuständigen Behörden eine Abfallentsorgungseinrichtung nach den in Anhang III festgelegten Kriterien in die Kategorie A ein.
„Entsorgungseinrichtung für mineralische Abfälle“ bezeichnet eine Abfallentsorgungseinrichtung im Sinne des Artikels 3 Nummer 15 der Richtlinie 2006/21/EG;
Um die harmonisierte Einstufung von in Anhang III, IIIA, IIIB oder IV aufgeführten Abfällen in der Union zu erleichtern, wird der Kommission die Befugnis…
Dieser Artikel gilt für Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A, jedoch nicht für Abfallentsorgungseinrichtungen, die in den Anwendungsbereich der…
Für die Einstufung von Abfallentsorgungseinrichtungen in die Kategorie A sollten nicht allein die Risiken für die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der…
die Einstufung der Anlage nach den Kriterien aus dem Anhang III der Richtlinie 2006/21/EG einschließlich der erforderlichen Informationen über die maßgeblichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.