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Für Abfallentsorgungseinrichtungen, die für die mineralgewinnende Industrie tätig sind, deren Betrieb erhebliche negative grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Umwelt oder jede sich daraus ergebende Gefährdung der menschlichen Gesundheit in einem anderen Mitgliedstaat haben könnte, sollte ein gemeinsames Verfahren geschaffen werden, um die Konsultation zwischen benachbarten Ländern zu erleichtern. Dabei sollte gewährleistet werden, dass ein angemessener Informationsaustausch zwischen den Behörden stattfindet und dass die Öffentlichkeit ordnungsgemäß über Abfallentsorgungseinrichtungen unterrichtet wird, deren Betrieb sich nachteilig auf die Umwelt in jenem anderen Mitgliedstaat auswirken könnte.
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie müssen besondere Antrags- und…
Stellt ein Mitgliedstaat, in dem sich eine Abfallentsorgungseinrichtung befindet, fest, dass durch den Betrieb einer Abfallentsorgungseinrichtung der Kategorie…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Betreiber mineralgewinnender Betriebe geeignete Abfallbewirtschaftungspläne für die Vermeidung oder…
Um eine angemessene bauliche Gestaltung und Instandhaltung von für die mineralgewinnende Industrie tätigen Abfallentsorgungseinrichtungen zu gewährleisten,…
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden ein wirksames System für Inspektionen oder gleichwertige Kontrollen von für die…
Die Kommission sollte sicherstellen, dass auf Ebene der Mitgliedstaaten ein angemessener wissenschaftlicher und fachlicher Informationsaustausch darüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.