Erwägungsgrund 16 32006L0021
Aufgrund der besonderen Gegebenheiten bei der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie müssen besondere Antrags- und Genehmigungsverfahren für Abfallentsorgungseinrichtungen eingeführt werden, in die solche Abfälle verbracht werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden die Genehmigungsbedingungen regelmäßig überprüfen und erforderlichenfalls aktualisieren.