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Das Ziel dieser Richtlinie, d. h. die bessere Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie, kann von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend erreicht werden, da die unsachgemäße Behandlung dieser Art von Abfällen grenzübergreifende Umweltverschmutzungen zur Folge haben kann. Nach dem Verursacherprinzip müssen unter anderem Umweltschäden, die durch den Abfall aus der mineralgewinnenden Industrie verursacht wurden, berücksichtigt werden, und unterschiedliche einzelstaatliche Anwendungen dieses Grundsatzes können dazu führen, dass die finanziellen Belastungen für die Betreiber sehr unterschiedlich ausfallen. Außerdem sind unterschiedliche einzelstaatliche Konzepte im Bereich der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie ein Hindernis auf dem Weg zu dem Ziel, ein Mindestmaß an sicherer und verantwortungsvoller Bewirtschaftung derartiger Abfälle zu gewährleisten und gemeinschaftsweit eine möglichst weit gehende Verwertung zu erreichen. Da sich ihr Ziel in Anbetracht des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Gemeinschaftsebene erreichen lässt, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung des Umweltschutzes bei der Verbringung von Abfällen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend…
Entsprechend sollte diese Richtlinie für die Bewirtschaftung von Abfall aus der mineralgewinnenden Industrie zu Lande gelten, das heißt Abfall, der beim…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Erreichung eines guten chemischen Zustands der Oberflächengewässer durch Festlegung von Umweltqualitätsnormen für…
Im Geiste der in der Richtlinie 75/442/EWG, insbesondere in den Artikeln 3 und 4, genannten Grundsätzen und Prioritäten, sollten die Mitgliedstaaten…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die Minimierung der Umweltbelastung durch Altfahrzeuge durch Anforderungen an die Konstruktion von Fahrzeugen im Hinblick…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich der Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, die Verhinderung einer Verschlechterung ihres Zustands und — wo…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.