Art. 17 32006L0022
Aufhebung
(1)
Die Richtlinie 88/599/EWG wird aufgehoben.
(2)
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.
Die Richtlinie 88/599/EWG wird aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie.