Erwägungsgrund 4 32006L0022
Die durch Übermüdung der Fahrer entstehenden Risiken sollten ebenfalls durch die Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2002/15/EG angegangen werden.
Die durch Übermüdung der Fahrer entstehenden Risiken sollten ebenfalls durch die Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2002/15/EG angegangen werden.