Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 88/599/EWG des Rates über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 sollte daher aufgehoben werden —
Die Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG sollten daher aufgehoben werden —
Die Richtlinie 88/599/EWG wird aufgehoben.
Die Richtlinie 84/539/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Die Richtlinien 98/53/EG, 2002/26/EG, 2003/78/EG und 2005/38/EG sollten daher aufgehoben werden.
Aus Gründen der Klarheit und Rationalisierung sollte die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden —
Aus diesen Gründen sollten die Richtlinien 95/69/EG und 98/51/EG aufgehoben werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.