Erwägungsgrund 2 32006L0037
Die Vitamine und Mineralstoffe, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) bewertet wurden und ein befürwortendes wissenschaftliches Gutachten erhielten, sollten in den Anhang der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden.