Erwägungsgrund 1 32006L0047
Die Richtlinie 74/268/EWG der Kommission vom 2. Mai 1974 zur Festlegung besonderer Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua in Futterpflanzensaatgut und in Getreidesaatgut ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich daher, die genannte Richtlinie zu kodifizieren.