Erwägungsgrund 3 32006L0047
Diese Toleranzen erscheinen für bestimmte Bedürfnisse zu hoch. Aus diesem Grund sieht die Richtlinie 66/402/EWG eine zusätzliche Kennzeichnung für Saatgut vor, das besonderen Voraussetzungen im Hinblick auf das Vorhandensein von Avena fatua entspricht.