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Es ist wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten hohe Sammel- und Recyclingquoten für Altbatterien und -akkumulatoren erzielen, damit in der gesamten Gemeinschaft ein hohes Umweltschutz- und Verwertungsniveau erreicht wird. In dieser Richtlinie sollten daher Mindestsammel- und -recyclingziele für die Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Sammelquote sollte auf der Grundlage des durchschnittlichen Jahresabsatzes der Vorjahre berechnet werden, damit für alle Mitgliedstaaten vergleichbare Zielvorgaben bestehen, die proportional zum jeweiligen nationalen Batterie- und Akkumulatorenverbrauch sind.
Die Mitgliedstaaten ergreifen unter Berücksichtigung der Umweltbelastung durch den Transport die erforderlichen Maßnahmen, um Altbatterien und -akkumulatoren…
Die Mitgliedstaaten berechnen die Sammelquote erstmals für das fünfte volle Kalenderjahr nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie. Unbeschadet der Richtlinie…
Im Interesse des Umweltschutzes sollten Altbatterien und -akkumulatoren gesammelt werden. Für Gerätebatterien und -akkumulatoren sollten Sammelsysteme aufgebaut…
Für Cadmium- und Bleibatterien und -akkumulatoren sollten spezifische Recyclinganforderungen festgelegt werden, um in der gesamten Gemeinschaft eine hohe…
Um zu vermeiden, dass Altbatterien und -akkumulatoren so beseitigt werden, dass sie die Umwelt verschmutzen, und dass beim Endnutzer Verwirrung über die…
Batterien und Akkumulatoren können in eigenen einzelstaatlichen Batteriesammelsystemen oder gemeinsam mit Elektro- und Elektronikaltgeräten in einzelstaatlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.