Erwägungsgrund 59 32023R1542
Da die Dienstleistungen notifizierter Stellen in einem Mitgliedstaat Batterien betreffen könnten, die in der gesamten Union auf dem Markt bereitgestellt werden, sollten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission die Möglichkeit erhalten, Einwände im Hinblick auf eine notifizierte Stelle zu erheben. Die Kommission kann im Verlauf ihrer Untersuchungen den Rat einer gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates benannten Unionsprüfeinrichtung einholen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie die notifizierende Behörde auffordern kann, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, falls eine notifizierte Stelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht oder nicht mehr erfüllt.