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In der Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Überprüfung der Gemeinschaftsstrategie für die Abfallwirtschaft wurden Leitlinien für die künftige Abfallpolitik der Gemeinschaft festgelegt. In dieser Mitteilung wird hervorgehoben, dass die Mengen an gefährlichen Stoffen in Abfällen reduziert werden müssen, und es wird auf den potenziellen Nutzen gemeinschaftsweiter Vorschriften zur Begrenzung des Gehalts dieser Stoffe in Produkten und Produktionsprozessen hingewiesen. Ferner wird zum Ausdruck gebracht, dass in Fällen, in denen die Entstehung von Abfällen nicht vermieden werden kann, diese wiederverwendet oder stofflich bzw. energetisch verwertet werden sollten.
Die Ausarbeitung verbindlicher Vorschriften für Abfallanlagen und die Behandlung spezifischer Abfallmaterialien auf Gemeinschaftsebene kann zusätzlich zu den…
In der Mitteilung der Kommission vom 27. Mai 2003 über eine Thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling wird festgestellt, dass es notwendig ist,…
Es empfiehlt sich, die Rechtsvorschriften über Industrieanlagen zu überarbeiten und die geltenden Bestimmungen zu vereinfachen und klarer zu gestalten,…
Die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle sollte unter anderem auf den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Chemikalien beruhen, insbesondere…
Laut dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
Diese Richtlinie sollte dazu beitragen, die EU dem Ziel einer „Recycling-Gesellschaft“ näher zu bringen, indem die Erzeugung von Abfall vermieden und Abfall als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.