Gesetze
Gesetz wird geladen …
Liegen Risikomanagement und Compliance-Funktion in der Hand einer einzigen Person, so gefährdet dies nicht zwangsläufig die Unabhängigkeit der einzelnen Funktionen. So könnten Bedingungen, wonach die mit der Compliance-Funktion betrauten Mitarbeiter nicht gleichzeitig auch die von ihnen überwachten Aufgaben wahrnehmen sollten und wonach das Verfahren zur Bestimmung der Vergütung dieser Mitarbeiter nicht die Gefahr einer Beeinträchtigung ihrer Objektivität bergen sollte, bei kleinen Wertpapierfirmen unverhältnismäßig sein. Bei größeren Firmen wäre dies nur unter außergewöhnlichen Umständen als unverhältnismäßig anzusehen.
Vergütungssysteme laufen der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten insbesondere zuwider, wenn sich die Höhe der variablen Vergütung von Mitarbeitern und…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Schlüsselaufgaben des Risikomanagements, der…
Damit die mit der Compliance-Funktion betrauten Personen ihre Aufgaben ordnungsgemäß und unabhängig wahrnehmen können, verpflichten die Mitgliedstaaten die…
Um zu gewährleisten, dass die Gestaltung der Vergütungspolitik Teil des Risikomanagements des Instituts ist, sollte sie vom Leitungsorgan beschlossen und in…
Für Wertpapierfirmen, die die genannten Leistungen erbringen bzw. Tätigkeiten ausüben, sollten konkrete organisatorische Anforderungen und Verfahren festgelegt…
Bei einer Tätigkeit sollte davon ausgegangen werden, dass sie für die Wertpapierfirma eine wesentliche kommerzielle Rolle spielt, wenn diese Tätigkeit eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.