Erwägungsgrund 6 32006L0073
Die Durchführungsbestimmungen sollten in Form einer Richtlinie erlassen werden, damit sie den Besonderheiten der Märkte und Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden können.
Die Durchführungsbestimmungen sollten in Form einer Richtlinie erlassen werden, damit sie den Besonderheiten der Märkte und Rechtssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden können.