Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie verpflichtet Wertpapierfirmen, die für neue Kleinanleger Wertpapierdienstleistungen erbringen, die keine Anlageberatung darstellen, mit diesen Kunden eine schriftliche Rahmenvereinbarung zu schließen, in der die wesentlichen Rechte und Pflichten der Wertpapierfirma und des Kunden niedergelegt sind. In Bezug auf die Form, den Inhalt und die Erfüllung von Verträgen über die Erbringung von Wertpapier- oder Nebendienstleistungen legt die Richtlinie jedoch keine weiteren Pflichten fest.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass eine Wertpapierfirma, die für einen neuen Kleinanleger erstmals nach Beginn der Anwendung dieser Richtlinie eine…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Wertpapierfirmen, einem Kleinanleger bzw. potenziellen Kleinanleger, dem sie die Erbringung von…
Diese Richtlinie verlangt in keiner Weise, dass die zuständigen Behörden den Inhalt des Rahmenvertrags zwischen einer Wertpapierfirma und ihren Kleinanlegern…
Die vorliegende Richtlinie verpflichtet die Wertpapierfirmen, der zuständigen Behörde jede Vereinbarung über die Auslagerung der Verwaltung von…
Diese Richtlinie verpflichtet die Wertpapierfirmen in keiner Weise, alle vorgeschriebenen Angaben über die Wertpapierfirma, Finanzinstrumente, Kosten und…
Diese Richtlinie zielt nicht darauf ab, sowohl die Wertpapierfirma, die Dienstleistungen in Form der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen oder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.