Erwägungsgrund 2 32006L0079
Es empfiehlt sich, die Einfuhr von Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern von Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern zu befreien.
Es empfiehlt sich, die Einfuhr von Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern von Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern zu befreien.