Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfung der Einhaltung der spezifischen Migrationsgrenzwerte (SML) im Simulanzlösemittel D bei den in Anhang III Abschnitt B der Richtlinie 2002/72/EG aufgeführten Additiven sollte zeitgleich mit der Anwendung der anderen Vorschriften für die Migrationsberechnung erfolgen, die in dieser Richtlinie im Hinblick auf eine bessere Abschätzung der tatsächlichen Exposition der Verbraucher gegenüber diesen Additiven eingeführt werden. Deshalb sollte die Frist für die Vornahme dieser Prüfung verlängert werden.
(1) ABl. L 339 vom 30.12.1996, S. 1.“ ANHANG VI Anhang VI der Richtlinie 2002/72/EG wird wie folgt geändert: 1. Die Anmerkung 8 erhält folgende Fassung: „(8)…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 82/711/EWG sind die Simulanzlösemittel, welche für die Migrationsuntersuchungen von Materialien und Gegenständen aus…
Da neue Informationen zur Risikobewertung der von der Behörde evaluierten Stoffe vorliegen und die geltenden Vorschriften für die Migrationsberechnung an den…
Die in Absatz 2 Buchstabe b genannten Stoffe dürfen nicht zu einer der folgenden Gruppen gehören: a) Stoffe, die in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG des Rates…
Nach Erlass dieser Verordnung sollte die Kommission mit Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit die geltenden…
Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen in Futtermitteln sollten durch eine Anpassung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgelegt werden, wie dies in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.