Erwägungsgrund 3 32007L0024
Um das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen, ohne dass dadurch die Rechte der Wirtschaftsteilnehmer beeinträchtigt werden, sollte die Richtlinie 71/304/EWG daher aufgehoben werden —
Um das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen, ohne dass dadurch die Rechte der Wirtschaftsteilnehmer beeinträchtigt werden, sollte die Richtlinie 71/304/EWG daher aufgehoben werden —