Richtlinie 2007/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung (Text von Bedeutung für den EWR)
Somit müssen die Bestimmungen der Richtlinie 89/391/EWG, der Einzelrichtlinien im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 dieser Richtlinie sowie der Richtlinien 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG vereinheitlicht werden.
Erwägungsgrund 5 32007L0030
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