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Die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Zellglasfolien zählen zu einer der folgenden Arten:
unbeschichtete Zellglasfolien;
beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Zellulose gewonnenen Beschichtung; oder
beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Kunststoff bestehenden Beschichtung.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
beschichtete Zellglasfolien mit einer aus Cellulose gewonnenen Beschichtung oder
Zellglasfolie ist eine dünne Folie, die aus einer raffinierten Zellulose aus nicht wiederverarbeitetem Holz oder nicht wiederverarbeiteter Baumwolle gewonnen…
Die auf die Zellglasfolien anzuwendenden Bestimmungen sollten speziell auf die Art der mit dem Lebensmittel in Berührung kommenden Schicht abgestimmt sein.…
Bei der Herstellung aller Arten von Zellglasfolien, einschließlich mit Kunststoff beschichteter Zellglasfolien, sollten nur zugelassene Stoffe verwendet werden.
Absatz 1 gilt nicht für Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolie, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in…
Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus den in § 2 Nr. 2 Buchstabe c genannten Zellglasfolien dürfen vor der Beschichtung nur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.