Erwägungsgrund 2 32007L0072
Diese Art fällt derzeit nicht unter die einheitlichen Saatgutanerkennungsvorschriften der Richtlinie 66/401/EWG, weshalb das Prinzip des freien Warenverkehrs für das fragliche Saatgut nicht gilt.
Diese Art fällt derzeit nicht unter die einheitlichen Saatgutanerkennungsvorschriften der Richtlinie 66/401/EWG, weshalb das Prinzip des freien Warenverkehrs für das fragliche Saatgut nicht gilt.