Erwägungsgrund 3 32007L0072
Da die Art Galega orientalis Lam. alle einschlägigen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt, sollte sie in die Liste in Richtlinie 66/401/EWG aufgenommen werden.
Da die Art Galega orientalis Lam. alle einschlägigen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt, sollte sie in die Liste in Richtlinie 66/401/EWG aufgenommen werden.