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Für die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, ist ein Verfahren für die Umrechnung der in Landeswährung ausgedrückten Beträge in Euro festzulegen und dadurch die Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Für die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, wird der in Absatz 1 festgelegte Euro-Höchstbetrag in die Landeswährung umgerechnet, indem
Die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können die Beträge beibehalten, die zum Zeitpunkt der jährlichen Anpassung gemäß Absatz 1 gelten, wenn…
Für jene Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, wird der Betrag in nationaler Währung, der den in den Absätzen 1 bis 7 genannten Beträgen…
Die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 dient der Vorbereitung der späteren Einführung des Euro in…
Die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 dient der Vorbereitung der späteren Einführung des Euro in…
Es sollte eine Liste der teilnehmenden Mitgliedstaaten erstellt werden, die erweitert werden kann, wenn weitere Mitgliedstaaten den Euro als einheitliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.