Erwägungsgrund 1 32007L0075
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem enthält einige Ausnahmeregelungen im Bereich der Mehrwertsteuersätze. Einige dieser Regelungen laufen zu einem festen Datum aus, während andere bis zur Einführung einer endgültigen Mehrwertsteuerregelung gültig bleiben.