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Um einen kohärenten Schutz der Oberflächengewässer sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Oberflächenwasserkörpern ihre Überwachungstätigkeit und gegebenenfalls die Erfassung der Bestandsaufnahmen miteinander abstimmen.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Grundwasserschutzes sollten Mitgliedstaaten, die sich Grundwasserkörper teilen, ihre Tätigkeiten zur Überwachung, zur…
Die Mitgliedstaaten sollten die Gemeinschaftsgewässer überwachen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, wenn eine Sichtung oder Ortung nicht mit den ihnen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer aufgestellt werden, damit ein zusammenhängender und umfassender…
Mitgliedstaaten, die eine Meeresregion oder -unterregion teilen, erstellen Überwachungsprogramme gemäß Absatz 1 und bemühen sich — im Interesse von Kohärenz und…
Die Mitgliedstaaten sorgen für den erforderlichen Schutz der ermittelten Wasserkörper, um eine Verschlechterung ihrer Qualität zu verhindern und so den für die…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.