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Die Mitgliedstaaten sollten die Gemeinschaftsgewässer überwachen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, wenn eine Sichtung oder Ortung nicht mit den ihnen vorliegenden Informationen übereinstimmt.
Die Mitgliedstaaten überwachen Schiffsbewegungen in den Unionsgewässern unter ihrer Hoheit oder Gerichtsbarkeit
Die Mitgliedstaaten überwachen und ergreifen alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass
Um einen kohärenten Schutz der Oberflächengewässer sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Oberflächenwasserkörpern ihre…
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Grundwasserschutzes sollten Mitgliedstaaten, die sich Grundwasserkörper teilen, ihre Tätigkeiten zur Überwachung, zur…
Als Hafenbehörden müssen die Mitgliedstaaten die Sicherheit und die Verhütung von Verschmutzung in den Gewässern der Gemeinschaft dadurch verbessern, dass…
Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, bestimmte Maßnahmen zu treffen, wenn sie Verstöße gegen die Vorschriften von Artikel 113b der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.