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Das „Technical Panel on Forest Quarantine (TPFQ)“, das im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (International Plant Protection Convention, IPPC) eingerichtet wurde und sich aus international anerkannten Forstwirtschaftsexperten zusammensetzt, hat nun die verfügbaren Forschungsdaten über das pflanzengesundheitliche Risiko, das Rinde an Verpackungsmaterial aus Holz darstellt, analysiert. Das TPFQ kam zu dem Schluss, dass es technisch begründet sei, vorzuschreiben, dass Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel frei von Rinde sein sollte — mit einer genau definierten Toleranzschwelle für das Vorhandensein kleiner Rindenstücke, die gewährleistet, dass das pflanzengesundheitliche Risiko auf einem annehmbaren Niveau gehalten wird —, und dass eine entsprechende Vorschrift in den überarbeiteten Standard Nr. 15 aufgenommen werden sollte.
Ist es für die Einfuhr von Verpackungsmaterial aus Holz in ein Drittland Voraussetzung, dass das Verpackungsmaterial aus Holz nach dem ISPM 15 Standard…
Um das Gebiet der Gemeinschaft gegen die Einschleppung von Schadorganismen zu schützen, sollten die Vorschriften der Gemeinschaft für das Vorhandensein von…
Die Gemeinschaft hat eine Überprüfung des Standards Nr. 15 beantragt, damit eine Bestimmung aufgenommen werden kann, die den Bedenken der Gemeinschaft bezüglich…
Anhang IV, Teil A, Kapitel I der Richtlinie 2000/29/EG wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Verpackungsmaterial aus Holz in Form…
Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG umfasst besondere Anforderungen für das Verbringen von Verpackungsmaterial aus Holz sowie Holz, das zum Verkeilen oder…
Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG enthält zusätzlich zu den gemäß dem Standard Nr. 15 vorgesehenen Maßnahmen die Anforderung, dass eingeführtes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.