Erwägungsgrund 1 32008L0109
Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG umfasst besondere Anforderungen für das Verbringen von Verpackungsmaterial aus Holz sowie Holz, das zum Verkeilen oder Abstützen der nicht aus Holz bestehenden Ladung verwendet wird, in die Gemeinschaft. Diese Anforderungen stützen sich auf den Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPM) Nr. 15 der FAO über „Guidelines for regulating wood packaging material in international trade“ (Leitlinien für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel).