Erwägungsgrund 3 32008L0120
Die Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren enthält Gemeinschaftsbestimmungen für alle landwirtschaftlichen Nutztiere hinsichtlich der baulichen Anforderungen an die Unterbringung, Isolierung, Heiz- und Lüftungsbedingungen, die Prüfung der Anlagen und die Kontrolle der Viehbestände. Diese Aspekte sollten daher in der vorliegenden Richtlinie behandelt werden, wenn genauere Vorschriften erforderlich sind.