Erwägungsgrund 2 32008L0013
Das in der Richtlinie 84/539/EWG des Rates festgelegte Verfahren zur Bewertung der Konformität ist für die Zwecke des Binnenmarkts und des Handels mit Drittländern nicht mehr erforderlich.
Das in der Richtlinie 84/539/EWG des Rates festgelegte Verfahren zur Bewertung der Konformität ist für die Zwecke des Binnenmarkts und des Handels mit Drittländern nicht mehr erforderlich.