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Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 91/675/EWG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die ausschließlich das Ausschussverfahren betreffen, müssen sie von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Es ist daher nicht erforderlich, Bestimmungen hierfür vorzusehen —
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2001/83/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2001/18/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2006/43/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2002/87/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2004/109/EG vorgenommen werden, um technische Anpassungen handelt, die…
Da es sich bei den Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie an der Richtlinie 2005/32/EG sowie an den Richtlinien 92/42/EWG, 96/57/EG und 2000/55/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.