Richtlinie 2008/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 91/675/EWG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
In der Richtlinie 91/675/EWG des Rates ist festgelegt, dass bestimmte Maßnahmen gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse zu erlassen sind.
Erwägungsgrund 1 32008L0021
Erwägungsgrund 1 32008L0021Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen