Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die zur Durchführung der Richtlinie 2002/87/EG erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, um die technischen Aspekte einiger Begriffsbestimmungen dieser Richtlinie zu klären, namentlich mit dem Ziel, den technischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten und bei den Aufsichtstechniken Rechnung zu tragen und die einheitliche Anwendung jener Richtlinie in der Gemeinschaft sicherzustellen. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen der Richtlinie 2002/87/EG auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Richtlinie 2002/59/EG zu ändern, um relevante spätere Änderungen von internationalen…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, diese Richtlinie zu ändern, um relevante spätere Änderungen von Übereinkommen, internationalen Codes…
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, Bestimmungen und Anhänge anzupassen sowie Regelungen, Grundsätze, Leitlinien und spezifische Anwendungsbedingungen…
Die Kommission sollte insbesondere die Befugnis erhalten, Maßnahmen bezüglich der künftigen Anpassung der Qualitätsnormen an den technischen Fortschritt oder…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Bedingungen und Kriterien für die Umsetzung dieser Richtlinie aufzustellen. Da es sich hierbei um…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, technische Änderungen an den Anhängen dieser Verordnung zu erlassen. Da es sich hierbei um Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.