Richtlinie 2008/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Kommission sollte die Befugnis erhalten, die Richtlinien 92/42/EWG, 96/57/EG und 2000/55/EG zu ändern oder aufzuheben. Diese Änderung oder Aufhebung ist nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen.
Erwägungsgrund 5 32008L0028
Erwägungsgrund 5 32008L0028Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen